FAQ

Ihre Fragen – unsere Antworten

 

Welche Massnahmen werden zur Reduktion des Helikopterlärms getroffen?
 

Die Verantwortlichen des SZO nehmen die Bedenken hinsichtlich der Lärmbelästigung sehr ernst. Deshalb werden niemals kommerzielle Flüge stattfinden; sondern nur solche, um Menschen mit gravierenden medizinischen Problemen zu transportieren.

Den 83‘100 Einwohnern des Oberwallis steht durch die schnelle Rettung mittels Helikopter eine qualitativ hochstehende Notfall-Grundversorgung zur Verfügung – ganz unabhängig von jedem Verkehrsstau.

Dies gilt auch für das wichtige Standbein des Tourismus’, der vielen Bewohnern ihre Existenzgrundlage sichert: Jeder Gast ist froh, bei einem gravierenden Unfall schnell gerettet zu werden. Eine erhöhte saisonale Aktivität (Winter) lässt sich aus diesem Grund nicht ausschliessen.

Zurzeit existieren rund 280 Spitallandeplätze für Helikopter in der Schweiz. Genau wie bei diesen sind auch die An- und Abflugrouten des SZO als Lärmschutzmassnahme so definiert, dass sie weitgehend über unbewohntes Gebiet führen.

Zudem wird das SZO eine Helikopter-Plattform installieren, die über vibrationsdämpfende Auflagepunkte mit dem Gebäude verbunden ist. Auch die Fassade selbst verhindert dank einer vorgelagerten Prallscheibe Lärm.

Die Tatsache, dass sich die Anzahl von drei Heli-Landeplätzen sogar lärmmindernd auswirkt, ist für viele überraschend. Wenn nämlich ein zweiter oder dritter Helikopter anfliegt, muss der erste, bereits gelandete Heli nach dem Ausladen seines Patienten nicht wegfliegen, um Platz zu machen. Er kann auf der Plattform bleiben, ein erneutes Wiederanfliegen zur Abholung der Crew entfällt. Dies ist an Spitzentagen eine absolute Notwendigkeit.